Unerwartete Mehrkosten

Achtung bei Maklerklauseln

Wer eine Immobilie kauft, sollte darauf achten, ob eine sogenannte Maklerklausel mit in den Kaufvertrag aufgenommen worden ist. Darauf verweist die Notarkammer Berlin.

Bei einer Formulierung wie:

»Der Käufer übernimmt die Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung der Maklercourtage in Höhe von 30 000 Euro als eigene Verpflichtung gegenüber der Maklerfirma«

erhöht sich der Vertragswert um die Summe der Maklercourtage. Als Folge steigen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, da diese prozentual auf die Verkaufssumme berechnet werden. Die Klausel ist generell zulässig, sollte vom Notar aber nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kaufparteien beurkundet werden.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte sich der Käufer schon vor der Beurkundung beim Notar eingehend beraten lassen und seinen Standpunkt klar formulieren. Denn der Notar beurkundet nur das, was die Vertragsparteien erklären wollen. Er ist nicht der Interessenvertreter des Maklers. Der...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.