Jobcenter müssen Gebühr nicht zahlen

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Kassel (epd/nd). Jobcenter müssen Schülern nicht die Leihgebühr für ein im Musikunterricht erforderliches Cello bezahlen. Zwar muss die Behörde Kindern aus Hartz-IV-Familien die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft fördern. Die Leihgebühr für ein Musikinstrument sei darin aber nicht eingeschlossen, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht. Damit muss ein Schüler, der Hartz IV bezieht, die Leihgebühr für sein Cello aus eigener Tasche bezahlen. Der Junge benötigte das Instrument für den Musikunterricht. Die Schule verlangte von der Mutter des Schülers eine Leihgebühr in Höhe von 90 Euro pro Halbjahr.

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