Burkini-Streit vor Bundesgericht
Leipzig (epd/nd). Der sogenannte Burkini-Streit beschäftigt am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht. Auslöser des Rechtsstreits war, dass sich eine muslimische Schülerin 2011 aus religiösen Gründen geweigert hatte, zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht teilzunehmen. Auch das Tragen eines Ganzkörperbadeanzugs (Burkini) als Kompromiss-Lösung kam für sie nicht infrage. Begründet wurde die Weigerung mit der im Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit. Die Bekleidungsvorschriften im Koran würden einen gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen nicht erlauben.
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