Kippt Verordnung zu Leerverkäufen?

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Luxemburg (dpa/nd). Im Rechtsstreit um Krisenkompetenzen der EU-Börsenaufsicht ESMA in Paris bekommt Großbritanniens Regierung Rückenwind. Der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) berichtete am Donnerstag, für die ESMA-Befugnis, in Krisenzeiten sogenannte Leerverkäufe zu regulieren oder zu verbieten, fehle die Rechtsgrundlage. Artikel 28 der EU-Verordnung solle deshalb gekippt werden, so Generalanwalt Niilo Jääskinnen. Ein Urteil des höchsten EU-Gerichts wird in einigen Monaten erwartet. Leerverkäufe, mit denen Spekulanten auf fallende Wertpapierkurse wetten, waren im Zuge der Finanzkrise in das Visier der Regulierer geraten.

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