nd-aktuell.de / 14.09.2013 / Politik / Seite 4

Neuwahlen abgewendet

Landesverfassungsgericht in Schleswig bestätigt Sonderrolle des SSW

Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes war eine Niederlage für die Opposition im Kieler Landtag, die versuchte, am Minderheitenstatus des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) zu rütteln. Im Nordland wird es somit keine Neuwahlen geben.

Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat sämtliche zehn Beschwerden gegen die Gültigkeit der vergangenen Landtagswahl im Mai 2012 abgewiesen. Damit bleibt es in Schleswig-Holstein auch bei der Ein-Stimmen-Mehrheit der bisherigen Koalition mit SPD, Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit.

Im Mittelpunkt der höchstrichterlichen Entscheidung stand die Bewertung des SSW-Minderheitenstatus' mit Blick auf das Landeswahlgesetz und der Befreiung von der Fünf-Prozent-Klausel. Das hatte dem SSW bei 4,6 Prozent der Stimmen drei Mandate eingebracht und ihn sogar erstmals als Koalitionspartner in die Regierung einziehen lassen. Unter Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) stellt der SSW mit Anke Spoorendonk die Justiz-, Kultur- und Europaministerin.

Daran wird nun nicht gerüttelt. Die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Sperrklausel ist verfassungsgemäß. Mit dieser Entscheidung tat sich das siebenköpfige Landesverfassungsgericht allerdings schwer, sie fiel mit 4:3 Stimmen denkbar knapp aus. Einstimmig wurde dem SSW zugestanden, parteipolitischer Vertreter der Minderheit zu sein. Ebenfalls einstimmig wurden seitens der Richter die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen als verfassungskonform bewertet. Beschwerdeführer waren einzelne Mitglieder der Jungen Union und der CDU.

Für den SPD-Landeschef Ralf Stegner war das Urteil eine Genugtuung. Er bezeichnete CDU und FDP als schlechte Wahlverlierer, die nun eine krachende Ohrfeige eingesteckt hätten. Die FDP hatte mit Blick auf die Beschwerden gefordert, dem SSW jeweils unterhalb der fünf Prozent lediglich ein Grundmandat zu überlassen.

Die Piratenpartei, die bereits im Verlauf der Legislaturperiode einen Antrag auf Aufhebung der Fünf-Prozent-Klausel gestellt hatte, ärgerte sich, dass das Richtergremium die Sperrklausel nicht in Frage stellte. Gleichzeitig begrüßten die Piraten aber die gerichtliche Festlegung für den SSW-Minderheitenstatus.

Für den Fall, dass das Gericht dem SSW Mandate abgesprochen hätte, hatte Ministerpräsident Albig bereits Neuwahlen angekündigt. Auf ein Experiment einer Minderheitsregierung wollte er sich nicht einlassen. Der SSW kann nun am heutigen Samstag mit breiter Brust seinen Parteitag in Husum abhalten. Dort will sich Parteivorsitzender Fleming Meyer wiederwählen lassen.