nd-aktuell.de / 18.09.2013 / Ratgeber / Seite 28

Wenn das Nummernschild verloren wurde

Wenn das Kfz-Nummernschild - aus welchen Gründen auch immer - abhanden gekommen ist, ist dieser Verlust unverzüglich einer Polizeidienststelle zu melden. Durch die Kfz-Zulassungsstelle wird dann die alte Autonummer für zehn Jahre gesperrt.

Fehlen beide Kennzeichen, darf das Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Laut § 10 Abs. 12 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen beide Kennzeichen (an Vorder- und Rückseite des Kfz) vorhanden sein, andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt nur eines der beiden Kennzeichen, so ist es in der Praxis in vielen Fällen möglich, mit einer polizeilichen Bestätigung nach Hause oder zur Zulassungsstelle zu fahren.

Kommt ein Nummernschild im Ausland abhanden, so ist angeraten, den Verlust der dortigen Polizei zu melden. Fehlen beide Schilder, darf das Auto auch im Ausland nicht mehr gefahren werden. Bei Grenzübertritt nach Deutschland muss der Verlust erneut bei der Polizei gemeldet und ein neues Kennzeichen beantragt werden.