nd-aktuell.de / 18.09.2013 / Ratgeber / Seite 22

Notlagentarif in Kraft getreten

Seit 1. August 2013

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Notlagentarif für beitragssäumige Versicherte zum 1. August 2013 eingeführt worden. Der Monatsbeitrag soll sich nach Angaben des PKV-Verbandes auf etwa 100 bis 120 Euro belaufen.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Verträge beitragssäumiger Versicherter nach Beendigung des Mahnverfahrens ruhend gestellt und in den neu geschaffenen Notlagentarif (§ 193 Absatz 7 VVG i. V. m. § 12 h Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) umgestellt. Während dieser Ruhensphase erfolgt nur eine Aufwendungserstattung für Leistungen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen (Akutversorgung) sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Außerdem sieht der neue Notlagentarif für Kinder und Jugendliche insbesondere die Erstattung von Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen vor.

Bei Versicherten, die bis zum 31. Juli 2013 bei den Beiträgen säumig waren, wurde der Vertrag nach Ende des Mahnverfahrens ruhend gestellt. Ein Jahr nach Beginn des Ruhens wegen Beitragsverzug wurde die Umstellung in den Basistarif vorgenommen. Der Monatsbeitrag für den Basistarif beträgt in der Regel etwa 610 Euro statt nunmehr etwa 100 bis 120 Euro monatlich für den Notlagentarif.