Umstrittene EU-Reform

Fluggastrechte werden beschnitten

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Rechte von Fluggästen werden nach den Reformplänen der Europäischen Union beschnitten. Bislang haben Passagiere bei Verspätungen nach einer bestimmten Zeit Anspruch auf Versorgung mit Essen und Getränken sowie, wenn nötig, auf eine Übernachtung. Hinzu kommt bei langen Verspätungen und Flugannullierungen unter Umständen das Recht auf eine Entschädigung bis zu 600 Euro.

Der Entwurf der EU-Kommission sieht unter anderem vor, dass die Fluggäste erst nach fünf Stunden Verspätung finanzielle und materielle Entschädigungsleistungen beanspruchen können. Bisher liegt die in einem Gerichtsurteil festgelegte Schwelle bei drei Stunden. Mit der Neuregelung würden künftig 65 Prozent der Verspätungen einfach aus dem Ausgleichssystem herausgenommen.

Für Langstreckenflüge sollen sogar neun bis zwölf Stunden Verspätung entschädigungslos möglich sein. Bereits auf der Rollbahn befindliche Jets, die dort festsitzen, sollen dem Vorschlag der EU zufolge erst nach fünf Stunden geräumt werden müssen.

Mit der neuen Verordnung, die von der Bundesregierung mitgetragen wird, wird die Rechtslage einseitig zu Lasten der Verbraucher verändert. Bislang handelt es sich bei dem Vorschlag nur um einen Entwurf, der soll aber im November dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

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