Vertragliche Ausschlussklauseln gekippt

BAG-Urteil zum Mobbing am Arbeitsplatz

Wer sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren will, steht dabei nicht mehr unter Zeitdruck: Mobbingopfer im Job können sich rechtliche Schritte ausgiebig überlegen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat jetzt vertragliche Ausschlussklauseln gekippt, die oft eine Frist für Klagen setzen. Das geht aus einem Urteil des BAG vom 21. August 2013 (Az. 8 AZR 280/12) hervor.

In dem konkreten Fall war eine Frau vom Juli 1996 bis zum 31. Mai 2010 in einer Tankstelle tätig gewesen, zuletzt als dessen Leiterin. Die Tankstelle gehörte ursprünglich den Schwiegereltern, wurde aber zum 1. September 2009 von einem neuen Eigentümer übernommen.

Von da an wurde die Mitarbeiterin nach eigenen Angaben von ihrem Vorgesetzten fast täglich als »doof«, »blöd« oder »unfähig« bezeichnet. Zudem sei sie sexuell belästigt worden.

Nach einem Überfall der Tankstelle im Jahr 2009 soll er allen Angestellten vorgehalten haben, sie seien zu blöd, um den Täter festzuhalten. Der Frau habe er zudem vorgeworfen, Überstunden zu Unrecht abzurechnen, und ihr gegen ihren Willen ein Video der Gruppe Rammst...


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