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Menschenrechtsgericht rügt Schweiz

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Straßburg (AFP/nd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen des brutalen Verhaltens zweier Polizisten gegenüber einem Mann aus Burkina Faso verurteilt. Der Straßburger Gerichtshof rügte das Vorgehen der Beamten am Dienstag als Verstoß gegen das Folterverbot; zugleich gestand er dem heute 38 Jahre alten Kläger 19 700 Euro an Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Laut Beschwerdeschrift war der in der Schweiz lebende Afrikaner im Mai 2005 in Genf bei einer Kontrolle von den beiden Polizisten mit Knüppeln geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Dabei erlitt er einen Schlüsselbeinbruch. Die gegen den Mann angewandte Gewalt sei »unverhältnismäßig« gewesen, heißt es in dem Urteil. Dieser habe seinerseits keinen »gefährlichen Gegenstand« bei sich gehabt. Somit sei selbst der Einsatz von Knüppeln nicht gerechtfertigt gewesen. Überdies habe die Schweiz die Klage des Mannes zu den Akten gelegt, ohne eine Gegenexpertise zum Polizeibericht in Auftrag zu geben. Dem Vorwurf des Klägers, die Polizisten hätten ihn mit rassistischen Äußerungen beleidigt, schloss sich das Straßburger Gericht hingegen nicht an.

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