Gericht entschied über Sportunterricht

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(epd). Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht in Schulen ist zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag in Berlin. Damit bestätigten die Richter einen Beschluss der ersten Instanz, wonach Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen keinen Anspruch auf koedukativen Sportunterricht haben. Geklagt hatten die Eltern zweier Mädchen. Sie wollten die Schule per Gerichtsbeschluss dazu verpflichten, ihnen ein Wahlrecht zur Teilnahme am Sportunterricht der Jungen einzuräumen. (OVG 3S52.13) Laut OVG ist das pädagogische Konzept der Schule, das für die Sekundarstufe I einen nach Geschlechtern getrennten Sportunterricht vorsieht, mit dem Schulgesetz vereinbar. Der getrennte Unterricht sei dann zulässig, wenn dies pädagogisch sinnvoll ist und einer zielgerichteten Förderung dient, hieß es.

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