Problematische Eigenmächtigkeiten

Urteile zu Mietrechtsfragen

Wer eigenmächtig ein gemietetes Haus umbaut, muss mit Kündigung rechnen, wie das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 3. September 2012 (Az. 67 S 514/11) bestätigte.

Im Sommer 2009 mietete ein Ehepaar in Berlin ein Einfamilienhaus. Mit der Vermieterin vereinbarte es einige Renovierungsarbeiten. Die Mieter wollten diese in Eigenregie durchführen und die Vermieterin versprach, sich an den Kosten zu beteiligen. Bald merkte sie, dass das Ehepaar den Begriff »Eigenregie« weit auslegte - so ließen die Mieter die Trennwand zwischen Badezimmer und Gäste-WC einreißen.

So war das nicht gemeint, protestierte die Hauseigentümerin. Die Mieter müssten den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Da das Ehepaar dieser Aufforderung nicht nachkam, kündigte die Vermieterin im Herbst 2010 - nach vorheriger Abmahnung - den Mietvertrag. Zu Recht, entschied das Landgericht Berlin. Die Mieter müssten das Haus räumen.

Grundsätzlich hätten Mieter keinen Anspruch auf die Erlaubnis baulicher Veränderungen, sie könnten diese aber mit dem Vermieter vereinbaren. Jeder Umbau, der nicht dem vertragsgemäßen Gebrauc...


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