Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten rechtens
Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Lohnsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nach einer Mitteilung vom 26. Juni 2013 aufgrund von zwei Klagen entschieden, dass gegen die derzeit geltende Besteuerung beamtenrechtlicher Ruhegehälter sowie gegen die Besteuerung von Betriebsrenten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Wie der Kieler Steuerberater Jörg Passau vom Deutschen Unternehmenssteuer-Verband (DUV) in diesem Zusammenhang mitteilte, sind die entsprechenden Urteile des BFH bereits am 7. Februar 2013 (Az. VI R 83/10 und Az. VI R 12/11) ergangen.
Zu den Urteilen führt der Steuerberater weiter aus: Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 (BGBl I S. 1427) ist die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 neu geregelt worden. Diese Neuregelung war erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die nur anteilige Besteuerung von Sozialversicherungsrenten gegenüber der vollen Besteuerung von Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Im Alterseinkünftegesetz hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass Sozialversicherungsrenten ebenso wie Beamtenpensionen vollständig nachgelagert besteuert werden. Dazu wird der steuerpflichtige Anteil der Sozialversicherungsrenten in einer Übergangszeit kontinuie...
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