BAföG-Streit
Die Abiturientin begann im Oktober 2011 ihr Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst. Noch während des Schulbesuchs hatte sie parallel dazu ein so- genanntes »Jungstudium« mit einer geliehenen Violine begonnen. 2011 beantragte sie staatliche Förderung (BAföG) für das Studium. Dafür musste sie ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Die Musikerin lag mit ihrem Ersparten und Einkommen unter dem Freibetrag von 5200 Euro.
Bei der Durchsicht ihrer Kontounterlagen fiel dem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde jedoch auf: Das Vermögen der jungen Frau war bis vor Kurzem ...
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