Textilreinigung muss bei Schäden mehr zahlen

Zivilrecht

Textilreinigungen haften für Schäden an der Kleidung, beschränken diese Haftung aber durch Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erheblich. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 4. Juli 2013 (Az. VII ZR 249/12) nun Klauseln eine Absage erteilt, nach denen nur der »Zeitwert« ersetzt werden muss oder die den Schadenersatz auf das 15-Fache des Reinigungspreises begrenzen.

Der Fall: Der deutsche Textilreinigungsverband hatte seinen Mitgliedsunternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgeschlagen. Diese AGB enthielten eine Haftungseinschränkung, nach der der Textilreiniger für den Verlust der Textilien »unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes« hafte. Für Bearbeitungsschäden sollte bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ebenfalls »unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes« gehaftet werden. Bei fahrlässiger Beschädigung der Kleidung war die H...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.