nd-aktuell.de / 09.10.2013 / Ratgeber / Seite 28

Fehler der Airline

Fluggastrechte

Ein Fluggast war erst 30 Minuten vor Ablauf am Check-in erschienen, wurde aber noch abgefertigt - obwohl das Boarding an sich schon beendet war und niemand mehr in die Maschine einsteigen konnte. Der Fluggast wurde deshalb beim Einstieg abgewiesen. Er reklamierte, dass er ja noch »angenommen« worden war und klagte vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf Schadenersatz - und gewann (Az. 2/24 S 151/12).

Das Luftfahrtunternehmen habe ihn unrechtmäßig mit der Begründung zurückgelassen, dass er mindestens 45 Minuten vor dem Ablauf am Check-in-Schalter hatte sein müssen. Die trotz Verspätung vorgenommene Abfertigung habe ihm das Recht zum Mitflug gegeben, so dass der Schadenersatzanspruch zu Recht bestehe.