nd-aktuell.de / 15.10.2013 / Politik / Seite 7

Vizeadmiral Marom in Nöten

Haftbefehl in London wegen des israelischen Angriffs auf Gaza-Flotte erwirkt

Oliver Eberhardt, Kairo
Der ehemalige Chef der israelischen Marine, Eliezer Marom, ist am Montag bei seiner Einreise nach Großbritannien kurzzeitig von den Behörden festgehalten worden.

Polizeibeamte hielten den 58-jährigen Vizeadmiral i. R. am Londoner Flughafen Heathrow auf, eröffneten Marom einen Haftbefehl und wiesen ihn auf seine Rechte hin. Kurze Zeit später seien die Sicherheitskräfte vom Büro des Direktors für öffentliche Strafverfolgung angewiesen worden, ihn auf freien Fuß zu setzen, so ein Sprecher von Scotland Yard.

Eine Menschenrechtsorganisation hatte zuvor einen Haftbefehl wegen der Beteiligung Maroms am Armeeeinsatz gegen mehrere Gaza-Hilfsschiffe im Mai 2010 beantragt, bei dem neun Menschen getötet wurden. In Großbritannien ist dies beim Vorwurf von Kriegsverbrechen möglich; vor der Vollstreckung muss allerdings der Direktor für öffentliche Strafverfolgung zustimmen. Dieser Mechanismus wurde eingeführt, nachdem sich Israel über eine Vielzahl von Haftbefehlen gegen Vertreter des Sicherheitsapparates und Politiker beklagt hatte. In der Folge hatte dies dazu geführt, dass solche Ansinnen stets ins Leere liefen.

Am Montag trickste die Antragsstellerin, bei der es sich um das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte des diesjährigen Empfängers des alternativen Nobelpreises, Raji Sourani, handeln soll, allerdings das System aus: Der Haftbefehl erreichte das Büro für öffentliche Strafverfolgung in letzter Minute, als sich die Führungsebene bei einer Feierlichkeit befand. Aus Zeitgründen, so ein Sprecher, sei der Haftbefehl dann zunächst ohne Entscheidung des Direktors eröffnet worden.

Die nun nicht mehr im Stillen fallen kann. Denn gegen Marom läuft wegen der selben Vorwürfe ein Gerichtsverfahren in der Türkei, wo sich die Strafverfolger zurzeit bei Interpol um einen internationalen Haftbefehl bemühen. Die dabei geltend gemachten Erkenntnisse müssen nach britischem Recht in die Entscheidung mit einfließen. Ein Sprecher der türkischen Staatsanwaltschaft kündigte zudem an, man werde sich um eine Auslieferung bemühen.