nd-aktuell.de / 16.10.2013 / Ratgeber / Seite 24

Nicht umziehen, sondern anpassen

Behindertengerechtes Wohnen

Schon heute sind 21 Prozent der Bevölkerung älter als 65 Jahre. Das sind 17 Millionen Menschen, im Jahr 2035 werden es bereits 24 Millionen sein. Nach einer Untersuchung des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sind derzeit nur ein Prozent der rund 39 Millionen Wohnungen in Deutschland auf die Bedürfnisse von Senioren ausgerichtet.

Die meisten Menschen möchten auch im fortgeschrittenen Alter möglichst im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung und damit im vertrauten Umfeld bleiben. Solange man gesund ist, hört sich das einfach an.

Wohnberatungsstellen helfen bei der Entscheidung

Spätestens dann jedoch, wenn sich gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen, in deren Folge man beispielsweise mit einer Körperbehinderung leben muss, werden Gedanken an eine Veränderung konkret: »Ich komme nicht mehr allein in die Badewanne. Eine Dusche wäre jetzt schön. Der Rollstuhl ist zu breit für meine Türen. Lässt sich da nichts machen? Die Türschwellen stören, wenn ich mit meinem Rollator durch die Wohnung laufe. Kann man die entfernen?«

Nicht jeder kennt die Möglichkeiten barrierefreier Anpassungen in den eigenen vier Wänden oder in der Mietwohnung. Eine kostenlose Wohnberatung kann man über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V., Mühlenstraße 48, 13187 Berlin oder im Internet unter www.wohnungsanpassung-bag.de[1] vereinbaren. Die Arbeitsgemeinschaft hat bundesweit Beratungsstellen.

Viele Maßnahmen für gewünschte Erleichterungen

Idealerweise liegt eine altersgerechte Wohnung ebenerdig oder ist mit einem Fahrstuhl zu erreichen. Sind zur Haus- oder Wohnungseingangstür Stufen zu überwinden, kann man prüfen, ob eine Rampe Abhilfe schaffen kann. In manchen Fällen ist auch eine Hebebühne geeignet, den Niveauunterschied zu überwinden.

Küche und Bad sollten entsprechend geräumig sein, damit man sich dort bequem mit einem Rollator oder in einem Rollstuhl bewegen kann. Notfalls lassen sich Wände entfernen oder versetzen. Statt einer Badewanne empfiehlt sich eine bodengleiche Dusche, in der ein Duschstuhl Platz findet. Die Badezimmertür sollte nach außen zu öffnen und - für den Notfall - von außen zu entriegeln sein.

Stufen, Schwellen oder Podeste werden leicht zu Stolperfallen. Doch sie lassen sich entfernen - ebenso, wie man Türen verbreitern kann. Ist im Haus eine Treppe ins Obergeschoss zu überwinden, kann ein Treppenlift eine Variante sein. Lifte gibt es inzwischen aus zweiter Hand und sind daher einigermaßen erschwinglich.

Welche Variante infrage kommt, ist abhängig von den baulichen Gegebenheiten und vom Gesundheitszustand des Betroffenen. Es empfiehlt sich, vor solch einer Anschaffung einen Wohnberater und einen Architekten zu konsultieren. Soll eine gemietete Wohnung barrierefrei umgebaut werden, muss vorher unbedingt das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Unter www.nullbarriere.de[2] gibt es detaillierte Informationen zu Umbauten und diversen Hilfsmitteln für den barrierefreien Alltag.

Wie kann man Umbauten bezahlen?

Bauliche Veränderungen in Haus oder Wohnung kosten Geld. Denkt man jedoch daran, was ein Umzug im Alter bedeutet, und was das Wohnen - in einem Seniorenheim beispielsweise - über die Jahre kosten würde, fällt die Entscheidung für die Anpassung der Wohnung an die gesundheitliche Situation eventuell leichter. Am besten ist es, rechtzeitig vorzusorgen - zum Beispiel mit einem Bausparvertrag. Für kleinere Umbauten kann dann oft schon das Ersparte ausreichen. Für größere sichert man sich den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Dessen Konditionen stehen von Anfang an fest. Gerade in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist das für viele verlockend.

Ganz gleich, ob die baulichen Veränderungen in einer Mietwohnung oder im eigenen Haus vorgenommen werden, sie gelten als wohnwirtschaftlicher Zweck, und das Bauspardarlehen ist dafür einsetzbar. Informationen zum Bausparen findet man unter www.bausparkassen.de.[3]

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss

Wer eine Pflegestufe hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für altersgerechte Umbauten beantragen. Bis zu 2557 Euro pro Maßnahme sind möglich. Außerdem vergibt die bundeseigene Förderbank KfW zu diesem Zweck zinsgünstige Kredite, die jeder unabhängig vom Alter beantragen kann. Hierzu sind unter www.kfw.de[4] weitere Informationen zu finden.

Umfassende Hinweise zum Thema enthält das Buch »Leben und Wohnen im Alter« von der Stiftung Warentest, das im Buchhandel für 19,90 Euro oder unter www.test.de/leben-alter[5] gibt.

Katrin Baum

Links:

  1. http://www.wohnungsanpassung-bag.de
  2. http://www.nullbarriere.de
  3. http://www.bausparkassen.de.
  4. http://www.kfw.de
  5. http://www.test.de/leben-alter