Motor aus, Rad steht

Psychologen warnen vor Telefonaten beim Fahren

  • Manuela Käselau
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Rechtssprechung ist eindeutig: Das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons ist in Deutschland beim Fahren verboten. Autofahrer dürfen das mobile Gerät nur in Betrieb nehmen, wenn der Motor ausgeschaltet ist, Radfahrer müssen ebenfalls stehen. Wer trotzdem telefoniert und erwischt wird, zahlt Bußgeld - Radfahrer zahlen 25 und Autofahrer 40 Euro. Letztere bekommen zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Handys lenken ab, das ist der Grund für das Verbot. Immerhin zehn Prozent aller Verkehrsunfälle gehen auf Ablenkung zurück. Aus Sicht des Verkehrspsychologen Gerhard Laub vom TÜV Süd in München ist das Benutzen eines Mobiltelefons beim Fahren von Auto oder Rad daher vollkommen zu Recht untersagt: »Der Straßenverkehr erfordert die volle Aufmerksamkeit, weil immer plötzliche Ereignisse auftreten können. Jeder Fehler kann tödlich sein.«

Die Teilnahme am Straßenverkehr, besonders mit Fahrzeugen, ist eine reichlich komplexe Angelegenheit. Das unterschätzen die meisten Verkehrsteilnehmer und wiegen sich in falscher Sicherheit, weil im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern und gemessen an der Anzahl der Autos auf den Straßen eher wenig Unfälle passieren. Doch das ist ein Trugschluss und mitnichten ein Beweis der eigenen Kompetenz.

Zudem sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass es auf der Straße immer auch um andere geht. Gerhard Laub: »Man ist zwar für sein eigenes Verhalten verantwortlich, aber auch für das Wohlergehen der Mitmenschen.« Deshalb gibt er zu bedenken: »Im Straßenverkehr steht viel auf dem Spiel: Blechschaden, Gesundheit, Leben. Kein Handygespräch ist so wichtig, das zu riskieren.«

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