Erstes Gesetz für den Jugendarrest geplant

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Potsdam. Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) will den Jugendarrest erstmals mit einem Gesetz regeln. »Ziel ist es, den Jugendarrest als erstes stationäres soziales Training zu gestalten«, sagte Schöneburg am Freitag. »Wir wollen keine Abschreckung bei Wasser und Brot, sondern Defizite aufdecken und dann ein erstes Krisenmanagement und weitere Hilfen anbieten.« Der Minister will das Jugendarrestvollzugsgesetz im Dezember im Kabinett vorstellen. Anfang 2014 soll es in den Landtag eingebracht werden. Künftig soll Einzelunterbringung die Regel sein, um Übergriffe zu verhindern. Auf Strafen wie Besuchsverbot soll verzichtet werden. Wert wird auf Therapie und Sport gelegt. »Wir wollen Rechte und Pflichten der Betroffenen genau regeln«, sagte Schöneburg. »Letzter Anstoß waren die Vorgänge in den Jugendheimen der Hasenburg.« So sollen die Jugendlichen ein Beschwerderecht bekommen. In Brandenburg gibt es nur eine Einrichtung für den Jugendarrest in Containern mit 17 Plätzen in Königs Wusterhausen. Ein Neubau mit 25 Plätzen soll 2014 begonnen werden.

»Die CDU lehnt einen Kuschelarrest für jugendliche Gewaltstraftäter ab«, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum. »Mit Dialogforen und Kletterausflügen werden sich Jugendliche nicht von neuen Straftaten abschrecken lassen.« Schöneburg setze seinen täterfreundlichen Kurs fort. Erst im Sommer war der Strafvollzug mit Schwerpunkt auf die Resozialisierung gesetzlich neu geregelt worden.

Bislang ist der Jugendarrest im Jugendgerichtsgesetz festgeschrieben. Danach kann ein maximal vierwöchiger Arrest bei 14- bis 21-Jährigen verhängt werden. Der Vollzug wird durch eine Verordnung bestimmt. Nur Nordrhein-Westfalen hat seit Anfang des Jahres ein Gesetz zum Vollzug des Jugendarrests, in Schleswig-Holstein wird ein Gesetz vorbereitet. dpa/nd

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