Richter geben einer ETA-Kämpferin Recht

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien wegen nachträglicher Verlängerung der Haftstrafe für eine Aktivistin der baskischen Untergrundorganisation ETA verurteilt. Spanien müsse die 55-jährige Ines Del Rio Prada »unverzüglich freilassen«, stellte das Gericht am Montag fest. Die Richter wiesen Madrid an, der wegen Verwicklung in mehrere Anschläge verurteilten Frau Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro zu zahlen. Möglicherweise wird die spanische Regierung zur Freilassung mehrerer Dutzend ETA-Mitglieder gezwungen sein, deren Haftstrafen ebenfalls nachträglich verlängert wurden. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal