Richter geben einer ETA-Kämpferin Recht
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien wegen nachträglicher Verlängerung der Haftstrafe für eine Aktivistin der baskischen Untergrundorganisation ETA verurteilt. Spanien müsse die 55-jährige Ines Del Rio Prada »unverzüglich freilassen«, stellte das Gericht am Montag fest. Die Richter wiesen Madrid an, der wegen Verwicklung in mehrere Anschläge verurteilten Frau Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro zu zahlen. Möglicherweise wird die spanische Regierung zur Freilassung mehrerer Dutzend ETA-Mitglieder gezwungen sein, deren Haftstrafen ebenfalls nachträglich verlängert wurden. AFP/nd
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