nd-aktuell.de / 23.10.2013 / Ratgeber / Seite 27

Wann Versicherer zahlen

Wildunfall

Der Sommer ist vorbei und es wird wieder früher dunkel. Jetzt besteht für Auto- und Zweiradfahrer die Gefahr für Unfälle durch vermehrten Wildwechsel auf Deutschlands Straßen.

Vorsicht ist vor allem in der Dämmerung überall dort geboten, wo Büsche und Bäume Waldtieren Rückzugsräume bieten. Die Hauptzeit für Wildunfälle liegt abends ab 17 Uhr und morgens zwischen 5 und 8 Uhr. Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) nennt besonders den ländlichen Raum, in dem es durch Wildwechsel zu unangenehmen Begegnungen mit Rehen und Wildschweinen kommen kann. Bei einem Wildunfall zahle die Teilkaskoversicherung.

Nur bei der Beteiligung von Haarwild wie Dammwild, Feldhasen und Füchse, zahlt die Teilkasko. Weichen Autofahrer großen Tieren aus, muss die Versicherung auch zahlen, weil möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden wurde. Allerdings muss der Versicherungsnehmer bzw. der Fahrer des Pkw beweisen, dass das Ausweichen aufgrund des Haarwildes und nicht eines Fahrfehlers notwendig war - gut, wenn ein Mitfahrer anwesend ist.

BdV-Tipp: Mittlerweile bieten viele Gesellschaften eine Erweiterung ihrer Verträge an. Über die Wildschadenklausel sind dann auch Schäden, die durch Kollision mit Tieren jeder Art wie Kuh, Schaf oder Hund entstehen, versichert.

Wichtig: Alarmieren Sie die Polizei und/oder den für den Unfallort zuständigen Jäger. Sie kommen zur Unfallstelle und stellen eine Wildunfallbescheinigung aus und kümmern sich um das Wild. Beseitigen Sie Blut- und Haarspuren am Fahrzeug nicht, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat. Schließlich müssen Sie beweisen, dass tatsächlich ein Zusammenstoß mit einem Haarwild stattgefunden hat. Können Sie den Nachweis nicht erbringen, wird die Versicherung voraussichtlich nicht zahlen!