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Gericht weist Klage der »Waldhof«-Reederei ab

  • Lesedauer: 1 Min.

St. Goar. Im Streit um millionenschweren Schadensersatz nach der Havarie des Säuretankers »Waldhof« auf dem Rhein hat das Amtsgericht St. Goar die Klage der Reederei als unbegründet abgewiesen. Ursache für die Havarie sei nicht das entgegenkommende Schiff, sondern die fehlende Stabilität der »Waldhof« gewesen, teilte Amtsgerichtsdirektor Klaus Behrendt am Donnerstag mit. In diesem Zustand hätte das Tankschiff nicht losfahren dürfen. »Jedes stabile Schiff mit einem erfahrenen Schiffsführer hätte die Kurve trotz Begegnungsverkehr meistern können.« Die »Waldhof«-Reederei hatte nach dem Unfall nahe der Loreley vor fast drei Jahren 1,5 Million Euro Schadensersatz von der Reederei des entgegenkommenden Schiffes verlangt. Sie warf der Besatzung des belgischen Containerschiffes vor, das Unglück mit zwei Toten durch Fahrfehler ausgelöst zu haben. dpa/nd

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