nd-aktuell.de / 25.10.2013 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

EU-Gericht tadelt Regeln für Auslands-BAföG

Luxemburg. Deutschland muss nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs wohl seine Regeln für Auslands-BAföG großzügiger gestalten. Die höchsten EU-Richter befanden am Donnerstag in Luxemburg unter anderem, dass es Finanzspritzen unter Umständen auch für Studenten geben müsse, die nie in Deutschland gelebt hätten. Die Verbundenheit mit der deutschen Gesellschaft hänge nicht unbedingt vom Wohnsitz ab, unterstrichen sie. Geklagt hatte ein junger Deutscher, der seine Schullaufbahn an deutschen Schulen in Spanien und der Türkei absolviert hatte. Er wollte eine Universität in den Niederlanden besuchen und dafür BAföG erhalten. Bislang gilt jedoch die Regel, dass deutsche Studenten mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt haben müssen, bevor sie ein Recht auf BAföG erwerben. epd/nd