Richter in Spendierlaune

Die Justiz verteilt jährlich etwa 100 Millionen Euro aus Geldauflagen an gemeinnützige Vereine. Die Entscheidungen werden von niemandem kontrolliert.

  • Pascal Beucker und Anja Krüger
  • Lesedauer: ca. 12.0 Min.

Das war zu dreist. Nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung legte der Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens dem Landgericht Köln eine Liste mit vierzehn gemeinnützigen Einrichtungen in und um Viersen vor, seinem Wohnsitz. Vom örtlichen Reitverein bis zu einem Familienheim: Sie alle sollten von der gegen den »Müllpaten vom Niederrhein« verhängten Geldbuße profitieren. Es ging um viel Geld: Zehn Millionen Euro betrug seine Bewährungsauflage. Abzüglich einer Million Euro, die für die Staatskasse vorgesehen war, blieben noch neun Millionen Euro zur Verteilung.

Den höchsten Betrag schlug Trienekens für ein katholisches Krankenhaus vor, dessen Chefarzt als Gutachter für ihn in dem Verfahren tätig war. Das Gericht lehnte ab. Es sei darum gegangen, »bereits den Anschein zu vermeiden, als solle die Geldzuwendung vergleichbar einer sogenannten Dankeschönspende wirken«, erläuterte ein Gerichtssprecher. Über das Trien...


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