Klage zum Schutz vor Genmaisanbau erfolglos

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Leipzig. Imker sind mit Klagen auf einen größeren Abstand zwischen ihren Bienenstöcken und Genmais-Feldern gescheitert. Es sei vorerst nicht zu erwarten, dass auf den fraglichen Feldern der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in absehbarer Zeit nochmals Genmais angebaut werde, und dessen Pollen den Honig der Imker verunreinigen könne, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Einer der Imker hatte geklagt, nachdem sein Honig nicht in den Handel durfte, da er mit Pollen von Genmais verunreinigt war. Den Mais hatte die Landesanstalt zu Versuchszwecken in einer Entfernung von einem bis drei Kilometern von den Bienenhäuser der Klägers angebaut. Der Imker forderte deshalb Schutzmaßnahmen, falls die Landesanstalt erneut Genmais anbauen sollte. AFP/nd

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