nd-aktuell.de / 26.10.2013 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Gericht bestätigt Luftverkehrsteuer

Cottbus. Die deutsche Luftverkehrsteuer verstößt nach zwei Gerichtsurteilen nicht gegen höherrangiges Recht. Es handele sich bei der Abgabe nicht um eine verdeckte Verbrauchssteuer, sondern um eine Rechtsverkehrsteuer. Diese dürfe der Bund laut Grundgesetz erheben, teilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Der Gesetzgeber habe sich korrekt verhalten. Geklagt hatten zwei Fluggesellschaften, eine deutsche und eine ausländische. Eines der unterlegenen Unternehmen hat schon Revision eingelegt. dpa/nd