Streit um Sonntagsarbeit: Hessen zieht vor Gericht

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Wiesbaden/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich mit weitreichenden Regelungen von Bundesländern zur Sonntagsarbeit auseinandersetzen. Das Land Hessen legte Revision gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ein, nach dem die Landeserlaubnis für Sonntagsarbeit in Call-Centern, Brauereien, Bibliotheken und Videotheken rechtswidrig ist. Dies sagte ein VGH-Sprecher am Montag. In dem Rechtsstreit geht es um die seit 2011 gültige Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen. Eine ähnliche Regelung gibt es in anderen Bundesländern. Gegen die hessische Verordnung hatten die Gewerkschaft ver.di und Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geklagt. epd/nd

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