Genehmigungspflicht für Gaststätten soll entfallen

  • Lesedauer: 1 Min.

Sangerhausen. Die Genehmigungspflicht für Gaststätten soll in Sachsen-Anhalt wegfallen. Das aufwendige Erlaubnisverfahren wird gestrichen, stattdessen muss ein Betreiber sein Geschäft nur noch den Behörden anzeigen. Dies sieht das neue Gaststättengesetz vor, das am Dienstag vom Kabinett bei einer auswärtigen Sitzung in Sangerhausen beschlossen wurde. Ziel sei ein Abbau von Bürokratie, hieß es. Der Landtag muss der Änderung noch zustimmen. Thüringen, Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg hatten die Rechtslage in ihren Gebieten ebenfalls bereits geändert. Hintergrund ist die Föderalismusreform von 2006, wonach die Regelungskompetenz in dieser Frage nun bei den Ländern statt beim Bund liegt. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal