Mit dem Zweiten regiert sichs besser

Bundesverfassungsgericht prüft ZDF-Staatsvertrag

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Was macht eigentlich Nikolaus Brender am heutigen Dienstag? Vielleicht guckt der frühere Chefredakteur des ZDF die Nachrichten im Zweiten und erfährt dann, dass wegen ihm sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Frage beschäftigen muss, ob der Einfluss der Parteien auf die Gremien des ZDF zu groß ist. Anlass ist eine Klage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen den ZDF-Staatsvertrag, der die Besetzung der beiden Aufsichtsgremien des Senders, des Verwaltungs- und des Fernsehrats, regelt. Die Klage wiederum geht auf die »Causa Brender« von 2009 zurück. Damals war dem allseits geschätzten, aber der Unionsmehrheit in den ZDF-Gremien nicht genehme Journalist auf Druck des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) die Verlängerung seines Arbeitsvertrages verweigert worden. Für Brender votierten im November 2009 sieben der 14 Verwaltungsratsmitglieder, nötig wäre eine Mehrheit von neun Stimmen gewesen.

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