nd-aktuell.de / 06.11.2013 / Ratgeber / Seite 28

Insolvenzschutz für Fluggäste

Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Daher fordert die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines. Denn während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten.

Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle der Pleite einer Airline ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben.

Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen.

Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht.