Wer das Tier nicht erkennt, darf es nicht erschießen

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Wer sich als Jäger vor dem Schuss nicht vergewissert, auf was er schießt, darf keinen Waffenschein besitzen. Das entschied am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht. Es gehöre zu den elementaren Verhaltensregeln des Gebrauchs von Schusswaffen bei der Jagd, dass der Jäger einen Schuss nur dann abgeben darf, wenn er sich über das Tier, das er »beschießen« möchte, vergewissert hat, erklärten die Berliner Richter. Dies gelte erst recht bei Dunkelheit. (VG 1 L 251.13) Hintergrund ist ein Jagdunfall im August 2012. Dabei hatte ein Jäger ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony erschossen. Der 64-Jährige hatte sich u.a. damit verteidigt, dass es dunkel gewesen sei. Einziger Fehlschuss könne zudem seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht infrage stellen. Die Waffenbehörde widerrief daraufhin die Jagderlaubnis des Mannes. dpa/nd

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