Patienten sind in Europa mobil
Berlin. Alle Versicherten in der Europäischen Union können sich ab sofort in einem anderen EU-Mitgliedsstaat medizinisch behandeln lassen und bekommen die Kosten von ihrer Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen wird. In Deutschland haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch auf Kostenerstattung für EU-Auslandsbehandlungen; eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist und bleibt nur für Krankenhausbehandlungen im Ausland vorgeschrieben. Patienten können sich mit Fragen an die nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) wenden, um sich über ihre Ansprüche zu informieren. nd
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