Wenn der Noteinsatz zur Pflicht wird

Wird der Rettungsdienst in Sachsen neu geregelt?

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Angesichts wachsender Schwierigkeiten bei der Notarztversorgung gibt es in der sächsischen Staatsregierung aus CDU und FDP Pläne für eine Neustrukturierung des Rettungsdienstes. Wie die Chemnitzer »Freie Presse« Anfang der Woche berichtete, sollen Krankenhäuser mit Notfallmedizin gegen Kostenerstattung verpflichtet werden, Ärzte für den Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen. Das sehe ein gemeinsamer Entwurf des Sozial- und Innenministerium für eine Gesetzesnovelle vor. Das Innenministerium bestätigte eine entsprechende »Denkrichtung«. Es gebe einen Referentenentwurf, der sich mit der Problematik befasse.

Hintergrund sind die wachsenden Schwierigkeiten, ausreichend Notärzte zu finden. Dem Zeitungsbericht zufolge konnten 2012 und in der ersten Hälfte 2013 vor allem in Chemnitz sowie im Zwickauer und mittelsächsischen Raum Hunderte Notarztdienste nicht besetzt werden. Als Hauptproblem gelte, dass Ärzte und medizinisches Personal aus Krankenhäusern an dem rund um die Uhr abzusichernden Rettungsdienst nur freiwillig teilnehmen.

Nach Informationen der Zeitung sieht der Entwurf vor, dass Behörden im Einzelfall Notarztdienste auch anordnen können. Weigerungen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auch die niedergelassenen Ärzte sollten hinzugezogen werden. Die Verantwortung für den Rettungsdienst soll laut »Freie Presse« vom Innenministerium an das Sozialministerium übergehen.

Der Vize-Vorsitzende des Arbeitskreises Innenpolitik in der CDU-Landtagsfraktion, Christian Hartmann, begrüßte die Bemühungen zur Problemlösung bei der Notfallversorgung. Vor einer möglichen Novelle des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) sollte aber eine EU-Rahmenrichtlinie abgewartet werden, die sich im Änderungsverfahren befinde, sagte er.

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Benjamin Karabinski, sieht derzeit keine Veranlassung für eine Gesetzesänderung. Er verwies auch auf die Vergütung der Notärzte, die bei der Problemlösung ein wichtiger Aspekt sei. Nach Angaben der SPD besteht bereits seit 2004 die Möglichkeit, Krankenhäuser für die Notdienstversorgung zu verpflichten. »Wenn die Staatsregierung damit droht, zeigt sie nur, dass sie es in den letzten zehn Jahren versäumt hat, diejenigen zu unterstützen, die die notärztliche Versorgung sicherstellen sollen«, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin Dagmar Neukirch. dpa/nd

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