Auflagen für Heime der Haasenburg rechtswidrig

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Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat verschärfte Auflagen des Landesjugendamtes für die drei umstrittenen Kinderheime der Haasenburg GmbH für rechtswidrig erklärt, weil die Begründung dafür nicht ausreichend gewesen sei. Damit habe das Gericht einem Widerspruch der Betreibergesellschaft gegen die Verfügung vom 30. August stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der am Mittwoch im Eilverfahren gefasste Gerichtsbeschluss werde den Beteiligten übermittelt und sei noch nicht rechtskräftig. Das Bildungsministerium reagierte gelassen. »Wir gehen davon aus, dass es in den Heimen keine weiteren Neuaufnahmen gibt«, sagte ein Sprecher. Bildungsministerin Martina Münch (SPD) hatte am Mittwoch nach Misshandlungsvorwürfen von Kindern und Jugendlichen die Schließung der drei Heime der Haasenburg GmbH in Neuendorf, Jessern und Müncheberg angekündigt. dpa/nd

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