Staatsanwaltschaft feilt an Strafbefehl für Bischof

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Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Strafbefehl gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst nachgearbeitet. Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll, sagte am Freitag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er bestätigte damit einen Bericht der »Augsburger Allgemeinen«. Eine sachliche Änderung sei damit aber nicht verbunden, betonte der Sprecher. Das Amtsgericht Hamburg entscheidet darüber, ob der Strafbefehl erlassen wird. Dieser droht dem derzeit beurlaubten Bischof, weil er falsche Angaben im Zusammenhang mit einem Flug nach Indien gemacht haben soll. dpa/nd

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