nd-aktuell.de / 26.01.2000 / Politik / Seite 13

Alkohol

Auch bei privaten Unfallversicherungen kann die Promillegrenze eine Rolle spielen.

Dazu die HUK. Die Bundesrichter haben festgestellt, dass bei 1 1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vor liegt. Das heißt: Wer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, verliert nicht nur den Führer schein, sondern kann auch den Versicherungsschutz durch seine private Unfallversicherung einbüßen.

Das betrifft nicht nur Auto- und Radfahrer sondern ebenso auch angetrunkeneSkifahrer