Auch bei privaten Unfallversicherungen kann die Promillegrenze eine Rolle spielen.
Dazu die HUK. Die Bundesrichter haben festgestellt, dass bei 1 1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vor liegt. Das heißt: Wer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, verliert nicht nur den Führer schein, sondern kann auch den Versicherungsschutz durch seine private Unfallversicherung einbüßen.
Das betrifft nicht nur Auto- und Radfahrer sondern ebenso auch angetrunkeneSkifahrer
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/843633.alkohol.html