Zu diesem Thema noch ein wichtiger Hinweis: In laufenden Mietverhältnissen, müssen Mieter der Aufforderung ihres Vermieters, künftig alle Heizkosten mit dem Wärmelieferanten direkt zu verrechnen und mit diesem einen Vertrag über die Wärmelieferung abzuschließen, nicht
nachkommen. Ihr Ver tragspartner ist und bleibt der Vermieter.
Dr. jur. HEINZ KUSCHEL
HANS REHFELDT
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/843635.vertragspartner-bleibt-der-vermieter.html