Werbung

Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

BUH Visum erst nach halbem Jahr für kurdischen Ehemann

  • Martin Höxtermann, Freiburg
  • Lesedauer: 2 Min.

Der im Oktober 1999 abgeschobene Kurde Ömer Polat ist nach Freiburg im Breisgau zurückgekehrt. Obwohl der 42-jährige Flüchtling bereits am 8. November seine deutsche Freundin in der Türkei geheiratet hat, dauerte es ein halbes Jahr, bis ihm ein Einreisevisum ausgestellt wurde. Im Oktober ›99 wurde der wegen drohender Abschiebung untergetauchte Kurde im Standesamt von Mark dorf (Bodensee) verhaftet, als er das Eheaufgebot aufgeben wollte - entgegen einer behördlichen Zusage auf freies Geleit (ND berichtete). Noch am selben Tag wurde er nach Istanbul ausgeflogen.

Das Vorgehen der Behörden rief große Proteste in der Öffentlichkeit hervor. Polats Anwalt Michel Moos sprach von einer «Falle», die seinem Mandaten gestellt worden sei. Daraufhin versprach das Regierungspräsidium rasches Handeln, sobald die Ehe in der Türkei geschlossen würde. Grund für die Verzögerung war nach Behördenangaben unklare Zuständigkeit zwischen Markdorf und Freiburg. Obendrein spekulierten die Beamten, ob Polat und seine Frau eventuell eine Scheinehe eingegangen seien. Das ganze sei ein Lehrstück dafür, wie eine Bürokratie ganz eigene Möglichkeiten entwickele, um ihre Auffassung durchzusetzen, kritisierte Moos dieses Vorgehen.

Die Geschichte hat dennoch kein Happy end. Ömer Polat kann zwar mit Frau und Sohn Sükrü künftig in Freiburg loben. Doch sein 18-jähriger Sohn Mehmet, der noch vor dem Vater im Mai letzten Jahres abgeschoben worden war, darf nicht nach Deutschland zurück kehren. Denn das Recht auf Familienzusammenführung gilt nur für Kinder bis 16 Jahre.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal