nd-aktuell.de / 18.05.2000 / Politik / Seite 16

Vorsicht beim Beitritt!

Zu »Wiedergutmachung von >Bodenreform-Unrecht<« (12. 5.):

Nicht nur Deutsche müssten aufhorchen, wenn Wendenburg erklärt, eine Wieder gutmachung ergebe sich aus dem »überstaatlichen menschenrechtlichen Charakter des Eigentumsschutzes«, und darauf verweist, dass die DDR dem Grundgesetz beigetreten ist. Diese Rechtsauffassung sollten sich tschechische sowie polnische Politiker sehr genau ansehen. Beide Länder wollen freiwillig dem - von Deutschland dominierten - europäischen Rechtssystem beitreten. Und seit 1999 wissen wir, dass Deutschland auch Kriege unter Berufung auf Menschenrechte führt. Ich empfinde als »Eigentümer« eines Elternhauses in Hinterpommern keine Freude beim Gedanken, dass in meinem Namen Deutschland erneut das heraufbeschwören könnte, was wir einst erlebten.

Gerhard Rosenberg 13125 Berlin