nd-aktuell.de / 14.06.2000 / Politik

Grundsteuer B und Zweitwohnungssteuer nebeneinander?

Gemeinden können die Bürger für einen Erholungsbau mit der Grundsteuer B und zusätzlich mit einer Zweitwohnungssteuer belegen. Ich sehe hierin eine unzulässige Doppelbesteuerung. Dürfen diese Steuerarten nebeneinander bestehen?

Peter S., 15344 Strausberg

Zweitwohnungsteuer und Nutzungsentgelt nach der Nutzungsentgeltverordnung sind wegen der finanziellen Belastungen und wegen ihrer Fragwürdigkeit immer wieder Anlass für Aufbegehren.