Wer in seinem Briefkasten fremde Post findet und wegwirft, kann sich wegen Sachbeschädigung an fremdem Eigentum strafbar machen. Dies teilte das R+V-Infocenter mit. Öffnet man außerdem vorsätzlich diese Post, bedeute dies einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis.
Da gerade während der Urlaubszeit Sendungen häufiger im falschen Briefkasten landen, raten die Versicherungsexperten, falsch adressierte Post mit dem Vermerk «Empfänger unbekannt» wieder in die Post zu geben. Sollte die richtige Adresse des Empfängers bekannt sein, genüge der Vermerk «Weiterleiten an ...» Die Briefe müssten auch bei Weiterleitung ins Ausland nicht neu frankiert werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/867403.fremde-briefe-nicht-wegwerfen.html