? Regierung: Keine Witwenrente für Lesben und Schwule
Hamburg (dpa/ND.) Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften wird es keine Hinter bliebenenrente geben. Das stellte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudoll Körper (SPD), klar. «Wir werden die Gesetze so gestalten, dass die gleichgeschlechtliche Partner schaft ihre Grenze im Grundgesetz Artikel 6 zur Ehe findet», sagte er der «Bild am Sonntag». Das bedeute: «Privatrechtliche Regelungen unterstützen wir, aber es wird keine ehegleiche Einrichtung geben und damit auch keine Witwenrente für gleichgeschlechtliche Paare.»
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