nd-aktuell.de / 29.03.2006 / Ratgeber

Ist der Begriff »Gesamtmiete« in einem Mieterhöhungsschreiben korrekt?

In einem Mieterhöhungsverlangen zur Erhöhung der Grundmiete teilt der Vermieter mit, wie hoch künftig die Gesamtmiete ausfallen wird. Die Betriebskosten sind doch aber nur von der Wohnfläche und nicht vom Preis der Quadratmeter-Miete abhängig. Was ist richtig?
Hubert M., Bernau

Es ist richtig, dass die Umlage von Betriebskosten nach dem Anteil des Mieters an der Wohnfläche umgelegt wird. In dem Mieterhöhungsschreiben wird auch ausdrücklich dargestellt, dass sich die Mieterhöhung auf die Grundmiete bezieht, also die Miete ohne Betriebskosten. Wenn der Vermieter zusätzlich mitteilt, wie hoch dann die Gesamtmiete, einschließlich der gegenwärtigen Betriebskosten, ausfällt, ist das nur als Information zu bewerten. Die Vermutung, dass hier eine Mieterhöhung auf Basis der Gesamtmiete erfolgen soll, trifft nicht zu.
Im Mietrecht gibt es oft unterschiedliche Bezeichnungen für die Grundmiete. Ist von Netto-miete anstatt von Grundmiete die Rede, dann ist damit immer die Grundmiete ohne Betriebskosten gemeint.
Wird der Begriff Bruttokaltmiete benutzt, dann handelt es sich um die Grundmiete einschließlich aller »kalten« Betriebskosten, also z. B. Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Straßenreinigung usw. In der Bruttokaltmiete sind keine Heizkosten enthalten. Wenn in Vermieteranzeigen in Zeitungen von Nettokaltmiete die Rede ist, dann handelt es sich immer um die Grundmiete ohne die kalten Betriebskosten und ohne Heizkosten, dadurch erscheint die monatlich zu zahlende Gesamtmiete auf den ersten Blick nicht so hoch zu sein.
Man sollte sich also vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag immer auch über die zu erwartenden Betriebs- bzw. Nebenkosten informieren, am besten an Hand einer Originalrechnung. Selten gibt es auch noch eine so genannte Teilinklusivmiete. Dabei sind Teile von Betriebskosten in der Grundmiete enthalten, während die restlichen Betriebskosten, wie üblich, extra abgerechnet werden. rdt.

Literatur: «Das Mieterlexikon« des Deutschen Mieterbundes