Nürnberg/München (dpa/ND). Knapp eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der zwölf Jahre alten Schülerin Mandy ist ein Bäcker wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Nürnberger Schwurgericht sprach den 34-Jährigen am Donnerstag zudem des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Nötigung schuldig. Die Kammer folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, erkannte aber darüber hinaus auch eine besonders schwere Schuld. Der Bäcker hatte das Mädchen aus Erlangen am 14. Mai 1999 sexuell missbraucht und aus Angst vor dem Bekanntwerden der Tat mit einem Hosengürtel erdrosselt. Die besonders schwere Schuld begründete das Gericht mit der »außerordentlichen Gefühlskälte« des Mannes und der Inkaufnahme furchtbarer körperlicher und seelischer Folgen für die Mutter des Mädchens. Zudem habe der Angeklagte keine Reue und Betroffenheit gezeigt. Ein Gnadengesuch kann der Bäcker daher erst nach 20 statt nach 15 Jahren stellen. Vehement widersprach die Kammer einer Doppelselbstmord-These des psychiatrischen Gutachters. Diese Behauptung sei »ungemein weit hergeholt«. Die Aussagen des Täters nannte der Vor sitzende Richter »absurd und blödsinnig«. In München wurde am Donnerstag ein 26-jähriger Dachdecker wegen zweifachen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsver Währung verurteilt. Er hatte gestanden, eine 19-jährige im Oktober vergangenen Jahres vergewaltigt und sie anschließend in einem Wald erdrosselt zu haben. Zudem hatte er zugegeben, bereits 1992 einen Sexualmord begangen zu haben.
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