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»Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung« verabschiedet

dern auch von den Eltern zu wahren. Erziehungsmittel, die das Wohl des Kindes gefährden, müssen vom Staat untersagt wer den, zwingen ihn aber auch dazu, gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, die geeignet sind, die Gewaltanwendung aus der Familie zu verbannen. Mit dem 2. Satz der Neufassung »Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig«, w...

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