Trillerpfeifen, Reizgas und Vermummungsbekleidung gibt es seit 1985 in der Kreuzberger Manteuffelstraße 99 zu kaufen. Als »Gemischtwaren mit Revolutionsund Demonstrationsbedarf« beschreibt Inhaber Hans-Georg Lindenau seine Geschäftstätigkeit im linken Spektrum.
Damit wäre wahrscheinlich bald Schuss gewesen, wenn er gestern in einem Prozess wegen Verkaufs der Zeitschrift »Schwarzgrünes Gegengift« nicht freigesprochen worden wäre. Die zuständige Behörde habe ihm die Entziehung der Gewerbeerlaubnis für den Fall angekündigt, dass er noch einmal rechtskräftig verurteilt wird, erläutert Lindenau. Dabei bezog sich das Gewerbeamt nach Angaben des Ladeninhabers auf eine Verurteilung wegen angeblichen Vertriebs der verbotenen Schrift »Notwehr- Sabotage im Namen der Erde« im Jahre 1997
Bei dem Prozess am Montag ging es um den Verkauf der Nummer 5/2000 der radikal-ökologischen Zeitschrift »Schwarzgrünes Gegengift«. Diese enthielt einen Beitrag »Brennende Fleischtransporte in den Niederlanden«, in dem sich die anonymen Verfasser eines Anschlags auf einen fleischverarbeitenden Betrieb rühmen. Die militanten Tierschützer ver brannten dabei fünf Lastkraftwagen und 50 Tonnen Rindfleisch.
Laut Anklage war mit dem Verkauf der Zeitschrift der Tatbestand der Beihilfe zur Billigung von Straftaten erfüllt. Lindenau trage dazu bei, dass zu weiteren Straftaten dieser Art ermuntert werde. Im Prozessverlauf konnte der Angeklagte jedoch Richter und Staatsanwalt davon überzeugen, dass er von dem eventuell strafwür digen Artikel keine Kenntnis hatte. Er führe mehrere hundert Zeitschriften und könne deshalb nicht den Inhalt jeder einzelnen überprüfen, argumentierte er. Sogar der Staatsanwalt plädierte daraufhin auf Freispruch. Trotzdem glaubt Lindenau an abgestimmte Pläne zur Beseitigung seines Ladens. Dabei verweist er auf 46 Durchsuchungen, 29 Anklagen und zwei Verurteilungen, die ihn in den letzten 15 Jahren 500 000 Mark gekostet hätten.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/895491.revolutionaere-koennen-sich-weiter-ausruesten.html