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CDU will «Fall Landowsky» zu den Akten legen

Eigener Notar beglaubigt: Kein Verdacht auf Untreue oder Unterschlagung

  • Lesedauer: 3 Min.

In der Berliner CDU-Spendenaffäre um Fraktionschef Klaus Landowsky hat der von der CDU beauftragte Prüfer der Vor gänge, Anwalt Peter Heers, am Donnerstag seinen Abschlussbericht vorgelegt. Für Landes-Generalsekretär Ingo Schmitt ist der Fall damit «komplett aufgeklärt», Heers erkennt keine Straftat, aber mehrere Verstöße gegen das Par teiengesetz und innerparteiliche Regeln.

Berlin (ND-Nölte). In seinem elfseitigen «Bericht Parteispendenfall Neuling/Wienhold» versucht Notar und Anwalt Heers (CDU), minutiös die Ergebnisse seiner Ermittlungen sowie eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Danach ist von der 40 000-Mark Spende der Aubis-Geschäftsführer Neuling und Wienhold an die CDU in den Wahlkampftagen Oktober 1995, die Landowsky bar in seinem Vorstandschefbüro der Berlin Hyp über geben wurde, «kein Pfennig in private Taschen» geflossen, so Heers, also liege kein Verdacht der Untreue oder Unterschlagung vor. Weil aber Neuling und Wienhold im selben Jahr weitere Spenden von 2800 bzw. 1600 Mark der CDU zukommen ließen und damit auf jeweils «über 20 000 Mark kamen, hätten sie im Rechenschaftsbericht aufgeführt werden müssen. Diesen Verstoß gegen das Parteiengesetz werde der Bundestagspräsident zu bewerten haben.

Der Weg der Spende war von Anfang bis Ende von Verstößen gegen parteiinterne Regeln begleitet: Sie wurde bar an privat - Landowsky - überreicht, mehrere Quittungen wurden nicht, andere falsch ausgestellt, die Spende wurde nicht korrekt verbucht, 15 000 Mark lagen monatelang in einem Büroschrank herum, bevor sie auf einem Schwarzgeldkonto landeten. »Da fasst man sich an den Kopf«, so Heers. Vieles bleibe erklärungsbedürftig, aber weiter offene Fragen, vor allem nach dem »Warum«, liefen auf »Seelenfor schung« hinaus, das sei nicht seine Aufgabe.

Generalsekretär Ingo Schmitt räumte Verstöße gegen CDU-Regeln ein, sie seien aber »in keiner Weise strafrechtlich relevant«. Ein Ehrenrat der Partei werde Vor schlage unterbreiten, ob gegen die »handelnden Personen« Parteiordnungsver fahren einzuleiten seien - sie reichen von der Verwarnung über Ämterenthebung bis Ausschluss. »Handlungsbedarf« sehe er bei Landowsky, dem damaligen Schatzmeister Dankward Buwitt und dem Ex-Geschäftsführer Konrad Wilczek. Sie hätten sich, gemessen an dem Verhaltensregeln festschreibenden »Kewenig-Papier«, »parteischädigend« verhalten.

Für die Grünen ist das System Landowsky-Diepgen »nicht mehr zu retten«. Landesvorstandssprecherin Regina Michalik bekräftigte den Vorschlag an SPD und PDS, Gespräche über eine Senatsbildung ohne CDU aufzunehmen.

Beide Oppositionsparteien, PDS und Grüne, wollen auf der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 1. März Änderungen des Landeswahlgesetzes beantragen, deren Ziel die künftige Verhinderung eines Falles Landowsky ist. Dabei geht es um eine weitergehende Unvereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Beruf in Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Bisher dürfen Abgeordnete bei Unternehmen beschäftigt sein, die zu weniger als 50 Prozent Berlin gehören. Die Bank Berlin Hyp, deren Vorstandssprecherposten Landowsky erst am 23. Mai als Konsequenz der Spendenaffäre aufgeben will, gehört zu 49,59 Prozent Berlin. Die PDS will die Regelung um das Kriterium eines »beherrschenden Einflusses auf die Geschäftstätigkeit« des Landes Berlin in privatrechtlichen Unter nehmen ergänzen, die Grünen die Grenze auf 25 Prozent Beteiligung herabsetzen.

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