nd-aktuell.de / 23.02.2001 / / Seite 1

Vorgelagerter Staatsschutz

Staatliche Neugier nach e-mails und SMS - Netzbetreiber sollen Kosten tragen Telekommunikation

Berlin (ND-Heilig). Demnächst sollen Geheimdienstler und polizeiliche Ermittler nicht nur mehr Telefongespräche abhören, sondern auch e-mails und SMS - also Handy-Kurzmitteilungen - mitlesen können. Auf Kosten der Betreiber. Die Durchlöcherung des Fernmeldegeheimnisses ist mit dem Paragraphen 88 des Telekommunikationsgesetzes gegeben. Es war von der Bundesregierung im Mai 2000 beschlossen worden und hat den Bundesrat im vergangenen Herbst - trotz massiver Einsprüche der Datenschutzbeauftragten - passiert. In der nun als Entwurf vorliegenden TKÜV werden die technisch-or ganisatorischen Vorkehrungen bestimmt. Er wurde im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Netzbetreiber monieren insbesondere, dass die technischen Kosten auf ihre Unternehmen abgewälzt wer den sollen. Sie rechnen mit rund 140 000 Mark pro »Laugchanlage«. Damit würden kleine Anbieter im Konkurrenzkampf unterliegen. Zugleich wenden sich die Fir men dagegen, dass sie und nicht die staatlichen Lauscher im Falle ungerechtfertigter Überwachungen vom Betroffenen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Schadenersatzforderungen wegen der Verletzung der Privatsphäre könnten in die Millionen gehen.

Das Wirtschaftsministerium von Wer ner Müller behauptet, der TKÜV-Entwurf sei mit dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien des Inneren, der Justiz, der Finanzen, der Verteidigung und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Letzterer lobt zwar, dass es gelungen sei, aus dem Entwurf die Überwachungspflichtigkeit von Nebenstellenanlagen in Betrieben und Büros, Hotels oder Wohngemeinschaften zu entfernen, sieht aber dennoch weiteren Diskussionsbedarf. So sei ein Missbrauch der Überwachungsmöglichkeiten keineswegs ausgeschlossen. Auch müsse man sich zunächst mit den Landesbeauftragten beraten. Vom Chef der Berliner Datenschützer war beispielsweise keine Einschätzung zu erhalten, weil er das Papier aus dem Wirtschaftsministerium erst am Donnerstag erhalten habe.

Die PDS kritisierte die TKÜV als eine Art vorgelagerten Staatsschutz. Widerspruch kam auch von der grünen Medienexpertin Grietje Bettin.