Karlsruhe. Der Bundestag darf die anstehende Rate der Parteienfinanzierung für die rechtsextreme NPD mit erhobenen Strafzahlungen wegen eines falschen NPD-Rechenschaftsberichts verrechnen. Eine weitere Stundung der Strafe über 1,27 Millionen Euro lehnte das Bundesverfassungsgericht laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss aus Verfahrensgründen ab. (Az. 2 BvR 547/13) Die Verfassungshüter werden allerdings erst im Hauptsacheverfahren entscheiden, ob die Strafzahlungen verhältnismäßig sind und ob ihre Höhe möglicherweise stärker von einem Verschulden der Parteiverantwortlichen abhängig gemacht werden muss. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/914601.npd-muss-vorerst-auf-staatsgelder-verzichten.html